"Wenn du nicht Lance Armstrong heißt, runter von der Straße!“ Verbale Rüpeleien hört man im Alltag oft durch die geöffnete Fensterscheibe eines Autos. Das ist anders, wenn man in Trainingsmontur auf einem Carbonflitzer sitzt. Es scheint, als hätten Autofahrer vor Sportlern mehr Respekt. Dabei sind gerade Rennräder oft weniger verkehrssicher: An ihnen sucht man beispielsweise vergeblich nach fest installierten Scheinwerfern, die bis vor einiger Zeit noch Vorschrift für Fahrräder waren – mit einer Sonderregel für Räder unter elf Kilo, die laut StVO § 67 keine feste Beleuchtung haben mussten.

"Für Rennradfahrer gelten dieselben Regeln wie für alle anderen"

Mittlerweile sind Akkulichter generell zugelassen und müssen, solange es draußen hell ist, nicht einmal mitgeführt werden, weder an Rennrädern noch an Citybikes. Anders sieht das aus bei vorgeschriebenen Sicherheitselementen wie Reflektoren und Klingel. Sie sind auch für Sportgeräte vorgeschrieben – eigentlich. Die Polizei toleriert Überschreitungen. „Es ist die große Ausnahme, wegen einer fehlenden Klingel angehalten zu werden“, so Henri Krause, Polizeiobermeister in der Berliner Fahrradstaffel. Auch Klickpedale ohne Reflektoren werden geduldet. Nicht aber, wenn man über eine rote Ampel pest. „Generell gelten für Rennradfahrer dieselben Regeln wie für alle anderen“, sagt Krause. Er mache jedoch kaum schlechte Erfahrungen: „Wir haben in Berlin sehr viele Rennradfahrer, gefährliche Situationen kommen aber kaum zustande. Die Sportler haben ihr Rad oft sehr gut unter Kontrolle und eine gute Verkehrsübersicht.“
Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass Radsportler generell die Fahrbahn benutzen dürfen. Das stimmt nicht. Auch beim Training müssen benutzungspflichtige Radwege befahren werden. Praktisch hält sich kaum jemand daran. Von der Verkehrssituation und dem Zustand des Radwegs hängt ab, wie genau die Beamten hinsehen. Wiederum erlaubt ist, auf der Straße nebeneinander zu fahren, wenn Radfahrer dabei den Verkehr nicht behindern. Beim Gruppentraining bilden Sportler ab 16 Fahrern sogar einen Verband mit Sonderrechten. Wann eine Behinderung stattfindet, ist Auslegungssache. Polizeiobermeister Krause: „Wenn ich als Autofahrer einen Rennradfahrer überhole, muss ich bei einer einspurigen Straße in den Gegenverkehr. Das ist nicht anders, wenn zwei Sportler nebeneinander fahren.“

Akkulichter: Diese Regel ist Gesetz

„Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.“ (StVO, § 67: „Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern“, Absatz 2, Satz 4).

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