Kuhglocke, Haifisch-Hupe, Ding-Dong-Einhörner: Fahrradklingeln gibt es in vielen Formen und Farben. Manche sind kaum größer als eine 2-Euro-Münze, trotzdem sind sie am Fahrrad unentbehrlich. Denn ob Fußgänger oder Radfahrer – nicht immer wird die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt aufgebracht. Wer als Radler ohne Klingel am Lenker unterwegs ist, muss nicht nur mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro rechnen, er kann Passanten auch nicht rechtzeitig warnen und auf sich aufmerksam machen. Im Falle einer Schadenszurechnung vor Gericht stehen daher die Chancen ohne Klingel schlechter.

Nicht jedes Schallzeichen erlaubt

Für Juristen sind Radklingeln Schallzeichen. Eine Hupe – wie die Autohupe – ist genauso ein Schallzeichen wie die Radlaufglocke, ein Relikt aus früherer Zeit, bei der das Schlagwerk durch Drehung des Vorderrads angetrieben wird. Sowohl Hupe als auch Radlaufglocke sind am Fahrrad nicht zulässig. § 64a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) stellt folgende Anforderung: „Fahrräder müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein“, und konkretisiert, „andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.“
Dass die StVZO das Merkmal „helltönend“ verlangt, irritiert, wir hätten wohl eher „lautstark“ erwartet. Der Gesetzgeber nimmt an, dass Menschen hellere Töne schneller identifizieren als tiefe. Wir sehen das kritisch, da hohe Töne mit zunehmendem Alter eher schlechter wahrgenommen werden.

Fahrradklingel: Wie laut ist laut genug?

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Lautstärke vor. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club empfiehlt einen Schallpegel von 85 Dezibel, in Anlehnung an die DIN-Norm 33946 für „Fahrräder und Fahrräder mit Hilfsmotor“. Zum Vergleich: Ein Staubsauger erzeugt 70 Dezibel. Natürlich kann auch eine weniger laute Klingel im Einzelfall ausreichend warnen – maßgeblich sind die Umgebungsgeräusche in der konkreten Situation. Bei einer Probandenstudie aus 2014 an der Fachhochschule Lübeck wurden verschiedene Fahrradklingeltypen an Schwerhörenden untersucht. Ergebnis: Die Zweitonglocke („Ding-dong“-Ton) punktete mit einem breiten Spektrum, war aber insgesamt zu leise. Die Anschlagklingeln („Ping“- Ton) wurden von den Probanden besser gehört.

Sonderfall: elektrische Fahrradklingel

Eine Elektro-Glocke ersetzt keine Klingeln im Sinne der StVZO. Zwar lassen sich enorme Pegel von 120 Dezibel erreichen – vorausgesetzt, die Batterie ist aufgeladen. Dennoch raten wir von der Nutzung ab. Eine Klingel soll vor Gefahren warnen und niemanden erschrecken.
Hörprobe gefällig? Nachfolgend finden Sie Tonaufnahmen der getesteten Klingeln:

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